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Unser Partner für Anschlussgarantie



Mit Qualität zum Erfolg - so lautet seit der Gründung 1985 unsere Firmenphilosophie.
Mit über 4000 Geschäftspartnern beweist MultiPart täglich eine schnelle, unbürokratische Schadensabwicklung und Regulierung.

Ihre Vorteile:
1. Der Schutz:
Die MultiPart Anschlussgarantie schützt Sie vor hohen Reparaturkosten nach Ablauf der Herstellergarantie.
Wichtig für Sie : die Garantie ist europaweit gültig und wird vor Ablauf der Werksgarantie (also am besten gleich) abgeschlossen
2. Die Flexibilität:
Entsprechend der Vereinbarung umfasst die Neuwagen-Anschluß-Garantie alle im Garantieumfang aufgeführten Baugruppen. Die Garantie ist vom Tag des Abschlusses gültig und Sie können eine Laufzeut von 12 oder 24 Monaten wählen.
Die Garantie kann vor Ablauf jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.
3. Der Preis:
Bereits ab € 13,35 monatlich (Beispiel für Kfz bis 59 KW) sichern Sie das Komplett-Paket ab.
 
Preisübersicht
•  Für Neuwagen:
Laufzeit Garantie-Umfang bis 59 KW bis 92 KW bis 146 KW über 146 KW
1 Jahr   Komplett-Paket gem. Bedingungen   € 160,– € 190,–   € 255,–   € 355,–
2 Jahre   Komplett-Paket gem. Bedingungen   € 320,–   € 380,–   € 510,–   € 710,–
1 Jahr   Garantie-Verlängerung   € 210,–   € 250,–   € 310,–   € 420,–
Alle Beträge verstehen sich in Euro einschließlich Mehrwertsteuer

Eine Mobilitätsversicherung mit erweiterten Leistungen kann zusätzlich abgeschlossen werden.

Die Neuwagen-Anschlussgarantie kann nur während der Werksgarantie des Fahrzeugherstellers abgeschlossen werden und beginnt mit dem Tag der Beendigung der Werksgarantie. Sie kann vor Ablauf im Anschluss an die Garantie um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.

• Für Gebrauchtwagen: bitte nehmen Sie kontakt mit uns.
 
Garantieumfang
Diese Baugruppen können als Komplett-Paket mit einer Anschlussgarantie versehen werden.
Bremsen Elektrik Antriebswellen
Kraftstoffanlage   Abgasanlage   Differenzial
Getriebe   Komfort-Elektrik   Sicherheitssysteme
Kühlsystem   Motor   Lenkung
Die MultiPart Garantie beinhaltet außerdem:
Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe (Ausnahme Motor), Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen und Glühkerzen, wenn sie im ursächlichen Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden an einem der in Ziffer 1 genannten Teile beschädigt werden und deshalb ihre Funktionsfähigkeit verlieren.
Die MultiPart Garantie beinhaltet nicht:
a)  Teile, die vomHersteller nicht zugelassen sind, Displays (auch in Verbindung mit Steuergeräten),
b)  Betriebs- und Hilfsstoffe, z.B. Chemikalien, Filtereinsätze, Kühlmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Behälter, Kabel und Stecker, Keil- und Zahnriemen, und sonstige Verbrauchs- und Verschleißteile.
c)  Abschleppkosten, Abstellgebühren, Fracht- und Beschaffungskosten sowie Kosten für Mietwagen und Nutzungsausfall.

Voraussetzung für Garantieansprüche
Zur Aufrechterhaltung der Garantie ist es lediglich notwendig, das Fahrzeug gemäß den Vorgaben des Herstellers regelmäßig warten zu lassen – am besten bei Ihrem „Mehrmarken“-Händler, der Ihnen das Fahrzeug verkauft hat und damit vertraut ist. Regelmäßige Wartung dient neben der Verkehrssicherheit auch dem Umweltschutz und letztlich auch der Werterhaltung Ihres Fahrzeuges. Sollte doch widererwartend ein Problem auftreten, sind MultiPart und der „Mehrmarken“-Händler vor Beginn der Reparatur zu verständigen, damit die Reparatur schnell und unbürokratisch durchgeführt werden kann. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit der Werkstatt.

Kostenerstattung
Bis zu einer Gesamtlaufleistung von 50.000 km werden die anfallenden Lohn- und Materialkosten voll übernommem, danach werden die Teile-Kosten nach der Materialkostentabelle und die Lohnkosten zu 100% nach den Werksvorgaben des Fahrzeugherstellers vergütet.
Bei Fahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 220 KW ist der Schaden-Höchstbetrag auf € 5.000,– je Schaden begrenzt. 
km %
bis 50.000 100
60.000 90
70.000 80
80.000 70
90.000 60
100.000 50
über 100.000 40

Karenzzeit
Es besteht keine Karenzzeit.

Optionen
Eine Mobilitätsversicherung mit erweiterten Leistungen kann zusätzlich abgeschlossen werden.


Die Spezifikationen können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Es besteht keine Haftung für mögliche Fehler oder Auslassungen.
 
Fragen zum Thema Garantieverlängerung?
Nehmen Sie Kontakt mit unserem Garantieverlängerung-Manager auf.
Daniel PASSET

Telefon
0180 / 3 673 121
Werkstage
von 09.00 bis 17.00

Fax
0692 2222 0530

E-Mail
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Die Kontaktdaten von der nahestehende „Mehrmarken“-Kfz-Werkstatt werden Ihnen unter Ihre angegebene Email-Adresse zugesendet.